Gesetze / Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
BioSt-NachV§ 5 Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse
Stand: 08.12.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BioSt-NachV%202021/5#abs-1 (1) In dem Staat, in dem die forstwirtschaftliche Biomasse geerntet wurde, die zur Herstellung von flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen verwendet wird, müssen nationale oder subnationale Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Ernte gelten. Für die Biomasse ist mittels Überwachungs- und Durchsetzungssystemen sicherzustellen, dass
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BioSt-NachV%202021/5#abs-2 (2) Können Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 1 nicht erbracht werden, so ist durch Bewirtschaftungssysteme auf Ebene des forstwirtschaftlichen Gewinnungsgebiets sicherzustellen, dass die Anforderungen des Absatzes 1 Satz 2 erfüllt sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BioSt-NachV%202021/5#abs-3 (3) Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe aus forstwirtschaftlicher Biomasse müssen die folgenden Anforderungen für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft erfüllen:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BioSt-NachV%202021/5#abs-4 (4) Können Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 3 nicht erbracht werden, so ist durch Bewirtschaftungssysteme auf Ebene des forstwirtschaftlichen Gewinnungsgebiets sicherzustellen, dass die Niveaus der Kohlenstoffbestände und -senken in den Wäldern erhalten bleiben oder langfristig verbessert werden.